Diese Zeiten fordern uns besonders. Wir reagieren darauf mit Anpassungen unserer AGB.
Wir gehen maximal flexibel mit den momentanen Bedingungen um. Bei einer Absage durch uns als Reiseveranstalterin kommen auf die Kundin keine Kosten zu. Ist für die Zielregion eine Reisewarnung ausgesprochen, oder die Einreise nicht möglich weil z.B. ein Lockdown ausgesprochen wurde oder eine Grenzschließung besteht, so sagen wir die Reise ab. Die geleistete Anzahlung wird sofort erstattet.
Das Gleiche gilt bei einer Quarantänepflicht. Ist ihre Heimatregion von einer Quarantänepflicht betroffen, oder besteht eine Quarantänepflicht nach Einreise in die Reisezielregion, so können sie selbstverständlich kostenfrei stornieren.
Generell gelten jedoch nach wie vor unsere Stornobedingungen, z.B. bei Arbeitsplatzwechsel als Stornogrund.