Reisebedingungen und AGB

Gruppengröße: Wir legen Wert auf kleine Gruppen. Bei den Winterreisen beträgt die maximale Teilnehmerinnenzahl 11 Personen, bei den Sommerreisen max. 15 Personen. Meist bewegt sich die Gruppengröße hier zwischen 8 – 12 Personen.
Bei den Yoga-Reisen liegt die max. Teilnehmerinnenzahl bei 12 Personen.

1. Teilnehmerinnen
Teilnehmen kann jede, die gesund ist, die in der Beschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Die Kundin verpflichtet sich, die Veranstalterin vor dem Beginn des Reiseangebotes über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, eine Teilnehmerin zu Beginn oder während der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen, wenn diese erkennbar die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder sich sicherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstaltungsleitung widersetzt und sich und andere damit in Gefahr bringt. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.

2. Anmeldung
Die Anmeldung ist mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin verbindlich

3. Leistungen
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Buchung 1/2 Doppelzimmers ist nur möglich sofern eine 2. Person auch 1/2 Doppelzimmer wünscht.

4. Zahlungen
Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung (max. 20 % des Reisepreises) zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei einer Anmeldung weniger als 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bzw. einem Gesamtpreis unter 100 € ist sofort der gesamte Preis zu zahlen. Die Tagestouren sind am Tag der Veranstaltung bei der Leitung bar zu zahlen. Die Kosten für eine evtl. gebuchte gemeinsame Bahnfahrt werden mit dem Restbetrag fällig. Der Betrag der Fahrtkosten wird von der Veranstalterin mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Anmeldungen für eine Fahrgemeinschaft sind verbindlich. Die Kosten werden mit 35 Cent pro Fahrzeug/KM verrechnet und anteilig nach Anzahl der Fahrgäste aufgeteilt.

5. Rücktritt durch die Teilnehmerin
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei der Veranstalterin eingeht und der Eingang von der Veranstalterin bestätigt ist. Die Veranstalterin verpflichtet sich den Eingang nach Kenntnis umgehend zu bestätigen.
Die Stornogebühren staffeln sich folgendermaßen:
•    bis 49 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises (mindestens aber 100 €)
•    ab dem 48. bis 35. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
•    ab dem 34. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
•    ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises,

für Fern-/Flugreisen gilt
•    bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 10 %
•    ab 90. Tag bis 61. Tag vor Reisebeginn 50 %
•    ab 60. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.
Das gesetzliche Recht der Kundin, gemäß § 651 b BGB eine Ersatzteilnehmerin zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Mindestteilnehmerinnen
Sollte die Mindestzahl von 8 Teilnehmerinnen (wenn nicht anders genannt) nicht erreicht werden, behalten wir uns vor mehrtägige Veranstaltungen 1 Monat und Tages-/ Wochenendveranstaltungen 2 Tage vor Beginn abzusagen.
Der Veranstaltungspreis wird in voller Höhe erstattet. Eine Durchführung der Veranstaltung ist auf Wunsch der Teilnehmerinnen mit einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises möglich.

7. Programmänderung
Mit Rücksicht auf das Wetter, die Verhältnisse am Berg, unvorhersehbare Umstände und die einzelnen Teilnehmerinnen kann die Veranstaltungsleitung aus Sicherheitsgründen Programm- oder Routenänderungen vornehmen.

Die Reisen werden meist von Alpinkreaktiv direkt geführt oder begleitet, wenn nicht anders genannt. Die Veranstalterin kann jedoch eine Vertretung benennen. Die Touren werden immer von einem zertifizierten Guide geleitet.

8. Höhere Gewalt
Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (extreme Wetterlage, Naturkatastrophe u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, so kann sowohl die Veranstalterin als auch die Kundin den Reisevertrag kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Veranstalterin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen und Stornogebühren weitergeben.

9. Haftung
Die Tourenleitung haftet im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung ihrerseits zurückzuführen sind. Die Teilnehmerin unternimmt die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Unsere Reisepreise sind versichert!